Gefangenenvergütung - Lohndumping hinter Gittern

In wenigen Wochen wird das Bundesverfassungsgericht das Urteil zur Gefangenenvergütung verkünden. Der Arbeitslohn liegt aktuell bei maximal 3 Euro pro Stunde.

"In Deutschland arbeiteten zum Stichtag 31. März 2020 mehr als 34.000 Inhaftierte. Das ist mehr als jeder zweite Gefängnisinsasse. Offiziell befinden sie sich in einer Resozialisierungsmaßnahme und gelten daher nicht als Arbeitnehmer, auch wenn sie rund 30 Stunden pro Woche arbeiten. Das heißt, die Arbeit wird ihnen zugewiesen. Einen Arbeitsvertrag bekommen sie nicht. Die einschlägigen Schutzrechte gelten für sie nicht." Ein Beitrag von Timo Stukenberg.

Die BAG-S hat sich im Rahmen der Anhörung des Bundesverfassungsgerichtes im April 2022 auch zur Gefangenenvergütung positioniert. Die Positionierung finden Sie hier.