Ersatzfreiheitsstrafen in 2023 auf dem höchsten Stand

So viele Menschen wie im Jahr 2023 mussten in der Bundesrepublik noch nie eine Ersatzfreiheitsstrafen verbüßen. Erstmals waren über 5.000 Menschen aufgrund einer nicht gezahlten Geldstrafe inhaftiert. Eine Erklärung hierfür ist, dass viele während der Corona-Zeit aufgeschobenen Verfahren nachträglich vollstreckt wurden.

Bereits im September 2022 stiegen die Belegungszahlen auf über 5.000. Lediglich in den Dezembermonate fielen die Zahlen wie üblich aufgrund der Weihnachtsamnestien.

Die Tabelle zeigt die Entwicklung von 2019 bis 2023. Deutlich zu erkennen sind die Reaktionen auf die Corona-Lockdowns im März und November 2020, bei denen Vollstreckungen von Ersatzfreiheitsstrafen aufgeschoben wurden. Die Aufhebung der Corona-Schutzmaßnahmen im März 2022 ("Freedom Day") bedeutete die Rückkehr zum Normalbetrieb und das Nachholen der aufgeschobener Vollstreckungen.

 

Über die Entwicklung in 2024 liegen noch keine Zahlen vor. Es bleibt abzuwarten, welchen Einfluss die Gesetzesänderung bei der Umrechnung der Ersatzfreiheitsstrafe haben wird. Für alle Verfahren mit Rechtskraft ab Februar 2024 werden nach der Gesetzesänderung nur noch die Hälfte der Tagessätze zu vollstrecken sein (weitere Informationen zur Gesetzesänderungen finden Sie an dieser Stelle).