Danach ist auch für die Bundesregierung Arbeit im Strafvollzug ein „wesentliches Integrationsmittel“ und „Bestandteil des Resozialisierungskonzeptes“. Sie stellt weiter fest, dass durch die Einbeziehung von Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in die gesetzliche Rentenversicherung dieses „Integrationsmittel ergänzt und aufgewertet“ werden würde.
Entscheidend sei aber, wer die Beiträge zahle. Dazu stellt sie fest:
„Für die Bundesregierung kommt jedoch eine Tragung der Kosten durch die Versichertengemeinschaft oder den Bund nicht in Betracht, weil der Strafvollzug Ländersache ist und daher die Länder bei einer Einbeziehung der Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in die gesetzliche Rentenversicherung die anfallenden Beiträge vollständig tragen müssten.“
Da diese sich aber weigern, die Kosten zu übernehmen, gebe es aktuell keine Aktivitäten in diesem Bereich. Auch eine gemeinsame Bund-Länder-Arbeitsgruppe wird abgelehnt, da die Länder die Entscheidung alleine treffen müssen.
Aus der Antwort geht auch hervor, dass die Beschäftigungsquote der Strafgefangenen im Jahr 2022 (aktuellste Zahlen) bundesweit bei knapp 59 Prozent gelegen hat. Die höchste Quote (66,6 Prozent) hatte Niedersachsen, die geringste das Saarland (48,9 Prozent).
Die Anfrage und die Antwort kann an dieser Stelle eingesehen werden.