Die Sendung „buten und binnen“ von Radio Bremen berichtet über eine neue Anweisung des Bremer Senats. Danach soll die Verkehrsgesellschaft in Bremen zukünftig keine Strafanzeigen mehr bei Personen stellen, die ohne Fahrschein erwischt werden. Bisher ist dies bundesweit üblich. Denn das Fahren ohne Fahrschein ist nach § 265 a StGB „Erschleichen von Leistungen“ eine Straftat, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft werden kann. Das Gesetz wird schon lange kritisiert, weil es häufig Menschen trifft, die sich in schwierigen Lebenssituationen (Armut, Obdachlosigkeit, Sucht) befinden. Sie können die Geldstrafen nicht zahlen und werden dann ersatzweise mit Freiheitsstrafe bestraft.
Bremen beendet jetzt diese Praxis. Auch Bundesjustizminister Buschmann plant die Entkriminalisierung.