Aktuelle Rechtsprechung

Der Sozialrechtsexperte Dr. Manfred Hammel hat die BAG-S auf einige interessante Entscheidungen hingewiesen, die wir Ihnen hier vorstellen möchten.

1) Sozialgericht München, Beschluss vom 21. März 2016 (Az.: S 40 AS 555/16.ER):
Wenn von Leistungsbezieher/innen bereits im Vorfeld des Meldetermins die wirtschaftliche Unmöglichkeit zum Erwerb des notwendigen Fahrscheins dem Jobcenter gegenüber glaubhaft geltend gemacht wird, dann kann der solchermaßen informierte SGB II-Träger hierauf in sachgerechter Weise reagieren und ggf. (als Sachleistung) einen Fahrschein oder einen Gutschein für die Fahrt zur Verfügung stellen. Ein wichtiger Grund für das Ausbleiben beim Meldetermin kann hier dann vorliegen, wenn das Jobcenter in der Kürze der Zeit bis zum Meldetermin oder aus anderen Gründen nicht rechtzeitig reagieren kann oder nicht gehandelt hat.

2) Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg, Urteil vom 26. Juli 2016 (Az.: RO 4 K 16.405):

Ein Anspruch auf eine obdachlosenrechtliche Unterbringung kann dann nicht geltend gemacht werden, wenn es sich zum Entscheidungszeitpunkt als unklar darstellt, ob der Antragsteller tatsächlich noch obdachlos ist und am Ort des bisherigen gewöhnlichen Aufenthalts noch lebt.
Ein gewichtiges Indiz kann hier der Aspekt darstellen, dass dem bislang zuständigen Sozialleistungsträger die aktuelle Erreichbarkeit des Antragstellers ebenfalls nicht bekannt ist.

3) Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 20.06.2016 (AZ.: S 15 AS 3265/15):

Während einer gerichtlich angeordneten Unterbringung im Rahmen des Maßregelvollzugs (§ 64 StGB) greift der Leistungsausschluss gem. § 7Abs. 4 S. 1SGB II auch dann, wenn der Hilfebedürftige aus der Einrichtung heraus eine Umschulungsmaßnahme in einem Berufsfortbildungswerk aufnimmt. Eine Vollzeitbildungsmaßnahme in einem Berufsfortbildungswerk ist keine Erwerbstätigkeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich im Sinne des § 7 Abs. 4 S.3 Nr. 2 SGB II. 

In den nächsten Ausgaben unserer Fachzeitschrift Informationsdienst Straffälligenhilfe wird Herr Dr. Hammel darüber hinaus auch wieder einige Entscheidungen der Rechtsprechung kommentieren. Darunter ist das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt zur Bewilligung von Arbeitslosengeld II für die Zeit der krankheitsbedingten Unterbrechung einer Freiheitsstrafe sowie die Kommentierung des Urteils des Sozialgerichts Köln zum Bezug von Hilfen zum Lebensunterhalt während der Untersuchungshaft.