Aktuelle Infos zum Basiskonto

Ein Girokonto ist in vielen Fällen eine unabdingbare Voraussetzung, um am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Sei es der Erhalt von Transferleistungen oder die Überweisung von angefallenen Kosten. Vieles geht nur mit einem eigenen Konto. Bisher waren viele Personengruppen davon ausgeschlossen.

Ab dem 19. Juni 2016 hat nun jeder in Deutschland ein Recht darauf, ein Basiskonto zu eröffnen. Dieses Recht erhalten auch Asylsuchende und Menschen, die mit einer Duldung in Deutschland leben.

Das Konto funktioniert wie ein übliches Girokonto, denn es ermöglicht den bargeldlosen Zahlungsverkehr, aber auch Bar-, Ein- und Auszahlungen. Das Basiskonto ist grundsätzlich ein Konto auf Guthabenbasis. Die Kontoinhaber können aber mit der Bank auch in Ausnahmefällen eine Überziehungsmöglichkeit vereinbaren.

Weitere Informationen zur Beantragung und Führung eines Basiskontos auch unter:
www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2015-10-28-basiskonto.html

 

Update zum Basiskonto:


Infos zum Basiskontoim im Überblick (mehrsprachig):

Die Diakonie hat eine Checkliste zum Basiskonto erstellt, die auch in den Sprachen Englisch und Arabisch übersetzt wurde.


Beschwerdeanalyse zum Basiskonto
Der Finanzmarktwächter der Verbraucherzentralen sammelt Beschwerdefälle rund ums Basiskonto und wertet diese systematisch aus, um Missstände bei der Umsetzung schneller erkennen und frühzeitig darauf reagieren zu können. Probleme mit dem Basiskonto sollen dementsprechend der Verbraucherzentrale anonymisiert gemeldet werden.

Zulieferung von Problemfällen im Zusammenhang mit dem Basiskonto in das Frühwarnnetzwerk des Marktwächters Finanzen der Verbraucherzentralen