Abschiebehaft war rechtswidrig

Mit dem Geordnete-Rückkehr-Gesetz wollte der ehemalige Bundesinnenminister Seehofer eine Grundlage schaffen, um Ausreisepflichtige in normalen Haftanstalten unterzubringen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun die Kriterien einer erforderlichen Notlage konkretisiert.

Das Gesetz sollte ermöglichen, dass Abschiebehäftlinge befristet für 3 Jahre auch in normalen Strafvollzugsanstalten untergebracht werden können. Grundsätzlich sei eine getrennte Unterbringung von Abschiebehäftlingen und Strafgefangenen sicherzustellen. Aufgrund einer Notlage (es gab nicht genügend Abschiebehaftplätze) wurde von dem Trennungsgebot abgewichen.

Nationale Gerichte überprüfen nun die sog. "Notlage".

Den ausführlichen Artikel der Legal Tribune Online können Sie hier lesen.

Quelle: Podolski, Tanja (2022): EuGH zur Unterbringung bei Abschiebehaft - Das war wohl keine Notlage. In: Legal Tribune Online am 10.03.2022 (Abruf am 15.03.2022)