10. Freedom Day des FREIHEITSFONDS

Am 04. Dezember fand der 10. Freedom Day der Initiative FREIHEITSFONDS statt. Wieder wurden zahlreiche Geldstrafen von Personen, die eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen, bezahlt.

Seit dem Jahr 2021 demonstriert der Freiheitsfonds die Absurdität staatlichen Handelns. Die Befürworter der Ersatzfreiheitsstrafe betonen, dass eine Strafe notwendig sei und eine Umwandlung einer Geldstrafe in eine Haftstrafe auch aufgrund von Armut zulässig sei, da andernfalls keine Sanktion erfolgen würde. Der Freiheitsfond demonstriert dagegen, dass für die Strafvollstreckung irrelevant ist, ob die verurteilte Person die Strafe selbst bezahlt. Denn die Bezahlung der Strafe durch Dritte (völlig fremde Personen) ist nicht nur legitim. Vielmehr beantragen Gefängnisse beim Freiheitsfond regelmäßig die Zahlung der Geldstrafen.

Bisher wurde so über 1.000 Personen freigekauft. Auf der Website und auf der Plattform Bluesky findet man zahlreiche Geschichten von Betroffenen.

Arne Semsrott, Gründer der Initiative, fordert zudem, dass der Bundestag die Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein beschließt. Der ehemalige Bundesjustizminister Buschmann hatte einen fertigen Gesetzentwurf vorgelegt. SPD, Grüne und Linke befürworten die Entkriminalisierung. Der rechtspolitische Sprecher der Berliner SPD-Fraktion, Jan Lehmann, nannte die Strafverfolgung bis zur Ersatzfreiheitsstrafe im RBB „nicht menschenwürdig und nicht mehr zeitgemäß". Die Grüne Petra Vandrey verweist angesichts klammer Kassen noch auf einen anderen Punkt: „Haftplätze sind teuer und unsere Gefängnisse ohnehin schon am Rande ihrer Kapazitäten, besonders was das fehlende Personal in den Gefängnissen angeht."

Den Bericht können Sie auf tagesschau.de nachlesen.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht die Herabstufung des Fahrens ohne Fahrschein zur Ordnungswidrigkeit vor. Die BAG-S hat in einem INFOBLATT auf die Problem dieser Variante hingewiesen.